Hallo Tilo,
natürlich gibt es immer 2 Seiten einer Medaille. Da sind wir uns einig.
Das wäre aber auch zu einfach.
Dein Ebay-Beispiel ist vollkommen richtig. Diese "Pseudo-Privaten" kenne ich auch. An dieser Stelle könnte das Problem aber einfach und leicht durch Ebay selber gelöst werden. Anbieter mit mehr als x Angeboten in kurzer Zeit / in der gleichen Kategorie werden einfach verwarnt/gesperrt. Das könnte die Software ganz allein. Auch hier gibt es aber immer Grauzonen. Wenn ich meine private Schallplattensammlung (z.B. mehr als 10 LP) auflöse, bin ich dann schon gewerblich?
Ich habe eher ein Problem mit den sofort hohen Streitwerten und den damit verbundenen hohen Kosten. Deshalb finde ich den Weg, zuerst eine Gratis-Verwarnung auszusprechen, schon attraktiv.
Wenn ich mit einem Vertragspartner nicht einig werde, setze ich doch auch eine "letzte" Frist, bevor ich kündige/anderswo bestelle o.ä..
Danach bleibt mir immer noch der Rechtsweg. So könnte man es doch bei den Abmahnungen auch halten.
Zuerst eine "Gratis"-Abmahnung => angemessene Frist => Abmahnung mit Kostennote.
Damit wäre der rechtliche Rahmen eigentlich gleich wie vorher, man verliert vielleicht 2 Wochen Zeit. Aber der Fehlanreiz zum Missbrauch wäre eingedämmt.
Nach meiner Meinung geht es auch gar nicht um die wirklich wettbewerbs-verzerrenden Punkte, da sind wir uns einig. Mir geht es eher um diese Pseudo-Punkte:
- z.B. Hotels mit Preisspannen, sicher gibt es Zimmer zur Strasse/zum Garten, jetzt muss ich für jedes Zimmer den exakten Preis angeben?! Eine Preisspanne ist nicht zulässig. Da können wir auch mal in unserer Gemeinde suchen . . .
- oder einer unserer Einzelhändler verkauft irgendeinen Wackeldackel mit Batterien, immer schön darauf hin weisen, dass man die leeren Batterien gratis zurückgeben kann
- . . .
Man muss diese Liste aus meinem obigen Link einmal lesen. Toi, toi, toi, ich bin noch nicht betroffen.
Auch hier ist es wie bei allem. Das tägliche Glas Wein mag gesund sein, die tägliche Flasche sicher nicht.
Gruss
Frank